Unser Leitbild
Die Professionalisierung des Berufsfeldes mitgestalten
Die 2016 gegründete KynoLogisch GbR, seit 2025 KynoLogisch gemeinnütizge Gesellschaft mbH, ist eine Anbieterin für Aus- und Weiterbildungen im Berufsfeld Hund. Sie vermittelt Existenzgründer*innen und Unternehmer*innen die benötigten Kompetenzen für ihre Arbeit und nutzt dafür die Interdisziplinarität unterschiedlicher Professionen.
Ziel der KynoLogisch gGmbH ist es, angehende Selbstständige, Unternehmen und Organisationen dabei zu unterstützen, die in hundebezogenen Tätigkeitsfeldern relevanten Kompetenzen und Qualifikationen zu erwerben. Die Bildungsangebote von KynoLogisch richten sich an Hundehalter*innen, Menschen im Qualifikationsprozess zur Anerkennung der Sachkunde nach Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes, Hundetrainer*innen und an diejenigen, die haupt- oder ehrenamtlich mit Hunden arbeiten. Menschen, die in diesem Berufsfeld tätig sind oder sein wollen, haben diverse Hintergründe – und diese Vielfalt begrüßen wir.
Das Portfolio von KynoLogisch umfasst die Basisausbildung zum/zur Hundetrainer*in, die Ausbildung zum/zur Hundewirt*in und ein breites Spektrum an Weiterbildungsangeboten. Die Teilnahme an den Aus- und Fortbildungen wird durch Zertifikate von KynoLogisch bestätigt. Die durch eine Prüfung erfolgreich abgeschlossene Basisausbildung zum/zur Hundetrainer*in wurde bereits von Veterinärämtern als ausreichende Sachkundevermittlung im Sinne des Paragraphen 11 des Tierschutzgesetzes im Rahmen der Einzelfallprüfung anerkannt. Die Ausbildung zum/zur Hundewirt*in wird in Kooperation mit dem Preisträger des hessischen Tierschutzpreises 2013, dem Tierschutzverein Tiere in Not Odenwald e.V. (TiNO), durchgeführt. Die kynologischen Fort- und Weiterbildungen sind größtenteils von den Tierärztekammern Schleswig-Holstein und Niedersachsen anerkannt.
Unsere zentralen Werte
Wissenschaftlichkeit, Wertschätzung und Würde im Umgang mit Menschen und Hunden
Die Freude an Hunden vereint sich bei KynoLogisch mit dem wissenschaftlichen Fundament unseres Denkens und Lehrens. Freies, kritisches Denken und professionelles Handeln, Kompetenzorientierung und Leidenschaft sind die Zutaten, aus denen „KynoLogisch“ besteht.
Für KynoLogisch stellen fundiertes Wissen und Berücksichtigung individueller Bedürfnisse zentrale Grundbedingungen für das gelungene Zusammenleben von Hunden und Menschen dar. In unserer Gesellschaft hat der Hund als Sozialpartner eine besondere Rolle inne. Nur Katzen leben häufiger in deutschen Haushalten, aber von keinem anderen domestizierten Tier wird eine vergleichbare Anpassungsleistung an den menschlichen Lebensalltag gefordert. Hunde erbringen unersetzliche Leistungen: als Arbeiter in Polizeidienst, Landwirtschaft, dem pädagogischen und medizinischen Bereich genauso wie als geschätzte Begleiter von Privatpersonen und Familien.
Um diese Dienste von Hunden für die Gesellschaft zu ermöglichen, bedarf es Expert*innen für artgerechte Haltung, Erziehung und Ausbildung sowie Management des Gefährdungspotenzials von Hunden. Die Professionen im Berufsfeld Hund tragen damit als Multiplikator*innen und Berater*innen für Kenntnisse und Fähigkeiten rund um die Integration von Hunden in menschliche Lebenskontexte eine hohe gesellschaftliche Verantwortung. Eine dieser Verantwortung gerecht werdende berufliche Anerkennung und nachprüfbare Qualifikation/Fachlichkeit der Expert*innen auf Basis einer fundierten, evidenzbasierten Ausbildung sind daher zentrale Werte von KynoLogisch. Den dafür weiterhin notwendigen Prozess der Professionalisierung möchten und werden wir aktiv mitgestalten.
Oberstes Gebot für jedwede Kommunikation zwischen Menschen sowie zwischen Menschen und Hunden ist dabei Fairness und Wertschätzung. Die Vermittlung von Wissen, die Gestaltung von Lehre und Zusammenleben, der Umgang miteinander müssen professionell, transparent, fair und integer sein. Wir treten ein für einen angemessenen und anständigen Umgang mit Menschen und Hunden und verstehen diese Grundsätze als handlungsleitend für Gestaltung und Inhalte unserer Aus- und Weiterbildungen. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Die Würde des Hundes muss es werden. Wer über Handlungskompetenz verfügt, greift weder bewusst noch unbewusst zu Gewalt. Wer ausreichendes Fachwissen abrufen kann, ist fähig, Methoden und Macht zu reflektieren und damit zu erkennen, wo Misshandlung beginnt. Gewalt ist in der Arbeit mit Menschen und Hunden immer zu ächten.
Unsere Alleinstellungsmerkmale
Akademisch fundiert, vielfältig und innovationsfreudig
Alleinstellungsmerkmal von KynoLogisch ist zuallererst die hohe Qualität in ihrer Kompaktheit von Lehre und Ausbildung, die nicht nur akademisch fundiert, sondern auch so praxisnah wie möglich ist. Bei KynoLogisch unterrichten ausschließlich qualifizierte Dozent*innen und erfahrene Praktiker*innen. Die moderne Infrastruktur des Blended-Learning-Konzeptes, also der Verbindung von Seminaren mit Anwesenheitspflicht in vier Regionen Deutschlands – Norden, Süden, Osten und Westen – und Live-Vorlesungen im Internet, gewährleistet dank jahrelanger Erfahrung im Bereich des eLearnings und der Erwachsenenbildung ein fruchtbares Lernumfeld, das sich mit Beruf und Familie vereinbaren lässt. Die zusätzliche Betreuung und didaktisch aufbereitete Unterstützung runden das Bild ab.
Die KynoLogisch gGmbH fördert mithilfe von Stipendien und dem Tierschutz-Fortbildungstopf Personen, die Unterstützung benötigen. Es darf unseres Erachtens nicht vom Geldbeutel abhängen, ob Talent sich entfalten kann.
Aus der Satzung
Die gemeinnützigen Ziele
§ 1 Firma und Sitz der Gesellschaft
- Die Firma der Gesellschaft lautet: KynoLogisch gemeinnützige GmbH.
- Die Gesellschaft hat ihren Sitz in 15345 Garzau-Garzin, OT Garzau.
§ 2 Zweck und Gegenstand der Gesellschaft
- Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes ”Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Tierschutzes, von Wissenschaft und Forschung, der Bildung und Ausbildung im Kontext Hundehaltung/Hundeerziehung, die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO.
- Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- praktische Umsetzung des Tierschutzgedankens in Ausbildungen, die im Tierschutzgesetz verankert sind
- Vermittlung eines tierschutzgerechten Umgangs mit Hunden durch Vorträge, Präsenzveranstaltungen, Seminare, Workshops und begleitete Selbstlernzeit zur Aus- und Fortbildung von Hundetrainer*in, Hundewirt*innen und für weitere interessierte Personen, sowie sonstige Tierschutzfortbildungen
- Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen
- Bereitstellung von wissenschaftlichen und faktenbasierten Informationen u.a. im Bereich der Kynologie, der Hundeberufe und des Tierschutzes
- Organisation und Durchführung von Forschung und Förderung von Forschung im Bereich der Kynologie
- Förderung der Inklusion in Hundeberufen
- Förderung des Zugangs zu berufsbildenden Maßnahmen für marginalisierte Gruppen, insbesondere durch den Abbau intersektionaler Barrieren, die aus der Überschneidung von Diskriminierungsformen wie Behinderung, Geschlecht, ethnischer Herkunft oder sexueller Identität resultieren
- Wissenschaftlichkeit, Wertschätzung und Würde im Umgang mit Menschen und Hunden
- Zusammenarbeit mit Tierschutzbehörden
- Förderung, auch finanzieller Art, von anderen gemeinnützigen Organisationen
§ 3 Gemeinnützigkeit
- Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafterinnen dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.