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Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes fokussiert sich auf Online-Handel und Qualzuchtmerkmale

Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Das Tierschutzgesetz soll geändert werden – das hätte massive Auswirkungen. Am Donnerstag hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft den Referentenentwurf für die Überarbeitung des Tierschutzgesetzes veröffentlicht. Einige der Änderungsvorschläge sind von großer Relevanz für Hundehalter*innen. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes fokussiert sich auf Online-Handel und Qualzuchtmerkmale

Wegbereitung für die Registrierungspflicht von Hunden

In Zukunft sollen Hunde (und Katzen) in Deutschland registriert werden. Wie und in welcher Form ist nicht relevant für das TierSchG, aber in diesem Entwurf werden die Weichen dafür gestellt.

Online-Handel mit Registrierungspflicht

Wer Hunde über Internetportale verkaufen will, soll seine eigenen Daten inklusive Name und Anschrift und die des Tieres hinterlassen müssen. Alle Portale, auf denen Tiere angeboten werden können, müssen dafür entsprechende Maßnahmen ergreifen. Scheinkäufe als behördliche Maßnahme zur Kontrolle sollen legitimiert werden.

Damit soll der illegale Welpenhandel eingedämmt werden. Auch bei Hundetransporten aus dem Ausland werden die Maßnahmen verschärft: Nicht nur die Tiere können eingezogen werden, sondern dann auch das Transportmittel.

Länderübergreifende Weitergabe von bspw. Tierhaltungsverboten

Weil Menschen, die aufgrund eines Verstoßes gegen das TierSchG ein Halteverbot von der zuständigen Behörde erhalten haben, dieses gerne umgehen, indem sie in ein anderes Bundesland ziehen, sollen Behörden jetzt die Möglichkeit bekommen, länderübergreifend diese Informationen teilen zu können.

Der Qualzucht-Paragraph wird überarbeitet – und das massiv!

Konkrete Beispiele für Qualzuchtmerkmale werden explizit genannt, damit der Interpretationsspielraum für „Schmerzen, Leiden, Schäden“ kleiner wird:

Atemnot, Bewegungsanomalien, Lahmheiten, Anomalien des Skelettsystems, Entzündungen der Haut, Haarlosigkeit, Entzündungen der Lidbindehaut oder der Hornhaut, Blindheit, Vorverlagerung des Augapfels, En- und Ektropium, Taubheit, neurologische Symptome, Fehlbildungen des Gebisses, Missbildungen der Schädeldecke, Dysfunktion von inneren Organen oder des inneren Organsystems, Körperformen, die die Fortpflanzung oder das Gebären nicht möglich machen, eine Verringerung der Lebenserwartung.

Mehr noch: Eine Umgehung des Zuchtverbotes durch vorherige OP soll dann ebenfalls nicht mehr möglich sein, anders als jetzt, wo z.B. die operative Korrektur von Brachyzephalie-Folgeschäden es ermöglicht, mit dem betroffenen Tier weiter zu züchten.

Konkret betroffen sind damit unzählige Hunderassen und Farbschläge. Um nur einige Beispiele zu nennen: Chihuahua, Dackel, Cavalier King Charles Spaniel, alle brachycephalen Rassen, Nackthundrassen, Riesenrassen, Rassen mit Ridge, Deutsch Drahthaar, die Farben „blau“, Merle und ggf. weiße Platten in der Kopfregion.

Hunde mit Qualzuchtmerkmalen dürfen außerdem nicht mehr ausgestellt oder im Online-Handel angeboten werden. Und man darf mit ihnen nicht mehr werben, außer zum Zweck der Aufklärung über die Problematik. Deswegen haben wir ausnahmsweise für diesen Artikel dieses Bild gewählt – und dürften das auch noch in Zukunft.

Was auch nicht mehr möglich sein wird, wenn es nach dem aktuellen Entwurf geht: Rückzüchtungen. Denn wenn die Qualzucht-Merkmale der Elterntiere ausschlaggebend für ein Zuchtverbot sind, dann ist eine Folgegeneration nicht möglich. Damit wird der Tatsache Tribut gezollt, dass Rasseverbände und Zuchtvereine in den letzten Dekaden diese Problematik hätten angehen können, es aber nur in wenigen Fällen getan haben. De facto bedeutet das, dass der Retromops der neue Mops wird, denn nur mit ersterem wäre die Zucht weiterhin möglich.

Der Entwurf sieht allerdings eine Frist von 15 Jahren vor, um diese Maßnahmen umzusetzen.

Auch in anderen Bereichen soll es Änderungen geben

Dazu zählen z.B.: Kupier- und Kastrationsverbote bei Nutztieren ohne Betäubung oder per se, Video-Überwachung mit Archivierungspflicht für Schlachthöfe, Sachkundenachweise für Personen, die gewerblich Tiere töten, keine Wildtiere mehr in Zirkussen und höhere Strafmaße.

Diese Zusammenfassung ist nicht vollständig. Hier findet ihr den ganzen Entwurf.

Es ist ein Entwurf. Es bleibt also spannend, welche Änderungen in welcher Form tatsächlich angenommen werden. Aber der Vorstoß ist eindrücklich.

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