WTF, Amt!?
von Dr. Nora Brede
28. Juli 2025
Unsere Zusammenarbeit mit Ämtern ist meist konstruktiv und wertschätzend. Immer wieder aber erleben wir Willkür und pauschale Ablehnung trotz maximaler Transparenz und qualitätsgesicherter Prüfungskonzepte. Ein aktueller Fall hat für unsere Geschäftsführerin Dr. Nora Brede das Fass zum Überlaufen gebracht. Ein – frustrierter – Blick hinter die Kulissen unserer Erfahrungen mit Ämtern und unserer aufwändigen Abschlussprüfungs-Infrastruktur.
Inzwischen arbeiten wir seit fast einer Dekade mit Behörden, ihren Anfragen und Aussagen. Von Beginn an waren wir bemüht um gutes Miteinander und Kooperation. Denn wir nehmen die Sachkunde von Hundetrainer*innen genau so ernst wie die Verankerung im Tierschutzgesetz, weil mit diesem Beruf Verantwortung einhergeht. In der gesamten Zeit habe ich von Behördenmitarbeitenden viele sehr gute, konstruktive Rückmeldungen gehört, die wir – sofern realisierbar – im Rahmen unserer Abschlussprüfungen umgesetzt oder in die Lehrinhalte aufgenommen haben. Ich habe aber auch viel Mist hören müssen. Besonders ein Satz einer Amtsveterinärin wird mir vermutlich noch lange im Gedächtnis bleiben:
„Wir werden IMMER einen Grund finden, um Sie NICHT anzuerkennen.“
Das ist aber (leider) nur ein, und lange nicht das einzige “Highlight”:
Uns wurde unter anderem unterstellt, dass die Prüfungsvorbereitung, das sogenannte Bootcamp, die Prüflinge darauf vorbereiten würde, unsere Prüfung auf jeden Fall zu bestehen. Ungeprüft blieben die nachweislichen Inhalte des Bootcamps: Wie kann ich mein Lernen für die Prüfung jetzt am besten organisieren? Was hilft mir, damit ich tatsächlich und richtig lerne? Wie gehe ich mit meiner eigenen Prüfungsangst um? Kurz gesagt: Im Bootcamp geht es nicht um Prüfungsinhalte – es geht um die Strukturierung und Bewältigung der Lernzeit vor den Prüfungen.
Es wurde auch behauptet, dass wir durch die Bundestierärztekammer anerkannt sein müssten. Die für Tierärzt*innen zuständig ist. Alternativ sollten wir durch die Tierärztekammer des Landes Brandenburg anerkannt sein – deren Mitarbeitende ebenfalls verwundert rückmeldeten, sie seien für Tierärzt*innen zuständig – mit Hundetrainer*innen hätten sie nichts zu tun. Die Veterinärbehörde am Unternehmensstandort wird regelmäßig von Behörden zu uns angefragt, obwohl es keinen einzigen Grund gibt, das zu tun: Eine Ausbildungseinrichtung für Hundetrainer*innen wird nicht bei einer Veterinärbehörde (an)gemeldet.
Der Rote Faden der Interaktionen mit den Behörden ähnelt einem zu heiß gewaschenen Wollknäuel
Der Rote Faden der Interaktionen mit den Behörden ähnelt einem Wollknäuel, das bei 90° für zwölf Stunden gewaschen wurde. Mitunter werden wir pauschal abgelehnt. Manchmal werden wir teilweise anerkannt und die Prüflinge müssen unterschiedlich aufwändige zusätzliche Leistungen erbringen, die von einer einfachen theoretischen Prüfung bis zu einer intensiven Begleitung der Arbeitsweise des Prüflings reichen. Und es gibt Behörden, die unsere Abschlussprüfung anerkennen – vollständig (MAKE IT MAKE SENSE). Weil nach der unbedingt erforderlichen Einzelfallprüfung klar war, dass:
- wir eine schriftliche Prüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten der zu prüfenden Person verlangen,
- wir in einem intensiven Fachgespräch nicht nur Wissen abfragen, sondern auch das Verständnis und die Analysefähigkeiten der zu prüfenden Person,
- wir dabei die Lehrinhalte prüfen, die aufgrund der Empfehlungen der AG Tierschutz herausgegeben wurden, und ein Prüfling nie wissen kann, welche der extrem umfangreichen Inhalte wir abfragen werden,
- in einer Videoanalyse überprüft wird, ob die Person das Ausdrucksverhalten von Hunden korrekt einordnen kann,
- jede Prüfung sich an dem DQR, dem deutschen Qualifikationsrahmen zur Kompetenzgewinnung, orientiert, per Zufallsverfahren blind Prüflingen zugeordnet wird, ein standardisiertes, nachvollziehbares und detailliertes Bewertungssystem beinhaltet und das alles als Protokoll von der Behörde angefordert werden kann,
- in der praktischen Prüfung ein dem Prüfling vollkommen unbekanntes Kund*in-Hund-Team zur Verfügung steht,
- jede Prüfung von mehr als einer prüfenden Person bewertet wird,
- jedes Prüfungsteam immer aus einer Amtsveterinärin, mindestens einer Biologin, mindestens einer Pädagogin oder Kommunikationswissenschaftlerin und mindestens einer Person mit einer gültigen §11-Erlaubnis zusammengesetzt ist.
Es bestehen mitnichten 100% unserer Prüflinge
Die Abschlussprüfungen bei KynoLogisch sind also: umfassend. Und so objektiv, wie es nur irgend möglich ist: Alle Fachpersonen, die Prüfungen abnehmen, werden im Vorfeld von einer Pädagogin geschult; unsere Prüfungsinfrastruktur ist darauf ausgelegt, möglichst viel objektive Bewertung zu erzwingen, während möglichst wenig Confirmation Bias und andere subjektive Verzerrung ermöglicht wird. Deswegen bestehen mitnichten 100% unserer Prüflinge – wir können und wollen eben nur bewerten, was sie in der Lage sind, in der Prüfung zu zeigen. Im Anschluss an jeden Prüfungsdurchgang werden die Ergebnisse evaluiert und Gründe für Nichtbestehen aufgearbeitet. Manchmal wurde nicht oder falsch gelernt, es gab einen Blackout oder es war einfach Pech. Manchmal wird aber auch ein Muster oder Defizit erkennbar, das durch bessere Lehre aufgefangen werden kann.
Wir verlangen unseren Prüflingen viel und das in kurzer Zeit ab. Unsere Lehrinhalte sind wissenschaftsbasiert, fundiert und so umfassend, dass nicht selten Kylos über das Pensum ächzen. Wir aktualisieren die Inhalte, ergänzen Themenbereiche. Wir machen es uns nicht leicht. Die Ausbildung von Erwachsenen ist aufwendig. Der Ehrgeiz, richtig gute Hundetrainer*innen auszubilden, geht mit richtig viel Arbeit einher – nicht nur für die Personen, die sich von uns ausbilden lassen, sondern auch für uns als Team.
Aber selbst das war nicht immer genug: Manchmal heißt es, ohne Fachtierärzt*in für Verhaltenskunde in der Prüfungskommission könnten Prüfungen nicht anerkannt werden. Spoiler: Es gibt nicht einmal 100 davon in ganz Deutschland – und längst nicht alle von ihnen sind auf Hunde spezialisiert. Eine Behörde wiederum urteilte, dass wir ja nicht jede einzelne Lehreinheit abprüfen würden und darum nicht gewährleistet sei, dass die Person tatsächlichgelernt hätte. Bei uns gibt es keine vorab einsehbaren Prüfungsfragen, keine Fragenkataloge – es gibt nur eine Auflistung aller Lehrinhalte, aus denen Fragen für die Prüfungen generiert werden können. Ein Prüfling MUSS also ALLES lernen, was wir lehren, weil es in der Prüfung abgefragt oder aufgerufen werden kann. Alles. Wer bei uns seine Ausbildung absolviert, kommt nicht weit, wenn davon ausgegangen wird, dass neues Wissen ohne eigenes Zutun ins Hirn diffundiert. Eine berufs- und familienbegleitende Ausbildung, wie wir sie anbieten, fordert einen immensen Einsatz und eine beeindruckende Disziplin von Menschen – und wir können nicht viel mehr tun, als sie dabei zu begleiten und zu motivieren. Was wir unglaublich gerne tun.
Das Vorgehen mancher Ämter ist extrem frustrierend – und mitunter unzulässig
Und dann? Dann erhalten wir eine Stornierung für die Startveranstaltung eines aktuellen Jahrganges, weil in der Antwort auf die von uns empfohlenen Anfrage bei der zuständigen Veterinärbehörde schriftlich (!) andere Ausbildungseinrichtungen empfohlen werden. Als Aufzählung. Trotz Neutralitätsgebot. Das ist nicht nur unzulässig, es ist auch extrem frustrierend, wenn man fast eine Dekade daran gearbeitet hat, Kooperationsbereitschaft und Transparenz gegenüber den zuständigen Behörden unter Beweis zu stellen. Wenn man eigene Informationsseiten für die Ämter unterhält und viel Arbeitszeit darauf verwendet, Unterlagen so aufzubereiten, dass die Einzelfallentscheidungen für Mitarbeitende in Behörden so einfach, präzise und zeitsparend wie möglich sind.
Wir bieten
- Lebensläufe und Abschlussdokumente aller Dozent*innen,
- eine Aufstellung der Lehrinhalte und wo sie sich im Rahmen der Ausbildung wiederfinden,
- eine Aufstellung der Zeitstunden UND Unterrichtseinheiten (45 mins), die dafür aufgewandt werden (weil manche Anbieter*innen ihre Lehrinhalte künstlich aufblasen, indem sie diesen Unterschied unter den Tisch fallen lassen),
- anonymisierte Prüfungsprotokolle zur Ansicht, damit Behördenmitarbeiter*innen einschätzen können, ob sie die Protokolle ihrer antragstellenden Person anfordern sollen,
- den Kontakt zu der Amtsveterinärin, die mit prüft,
- individuelle Betreuung von Anfragen
- ausführliche Teilnahmebescheinigungen mit Angabe der dozierenden Person, Daten und Lehrinhalte für jede einzelne Lehrveranstaltung
Seit fast einer Dekade setzen wir, ja, das können wir so sagen, einen neuen Standard, was die Lehre in einem Berufsfeld betrifft, das weit gefächert ist. Wir machen alles, absolut alles, was im Rahmen der Möglichkeiten liegt, und dennoch empfiehlt eine Behörde im Vorbeigehen, trotz Neutralitätsgebot, eine Reihe recht wahllos zusammengestellter Unternehmen.
Kraut-und-Rüben-Situation bei Anerkennungen
Mit einer Liste, die weder legal noch fachlich begründbar ist, die bei uns aber möglicherweise einen Reputations- und auf jeden Fall einen finanziellen Schaden von knapp 7000 Euro verursacht. In dem Bundesland, in dem wir die Prüfungen abhalten, nur minimale Fahrtzeit mit dem Auto entfernt. Während wir seit Jahren anbieten, der Prüfung via Online-Streaming oder vor Ort beizusitzen, um sich einen Eindruck zu verschaffen. Dieses Angebot haben wir unzählige Male ausgesprochen. Angenommen wurde es noch nie.
Es ist unfassbar frustrierend. Es hat also weiterhin einen Grund, warum wir Interessierten empfehlen, mit ihrer zuständigen Behörde zu sprechen, bevor sie die Ausbildung bei uns beginnen. Wir halten daran fest, dass die Prüfungen bei uns nicht Teil der Ausbildung sind, weil man eben im Notfall weit über eintausend Euro bei einer anderen Einrichtung latzen muss, um sich dort prüfen zu lassen. Ist die Prüfung dort besser? Umfassender? Die Prüfer*innen fachlicher? Die Bewertung objektiver? Nein. Nichts davon. Wir halten auch daran fest, jeden Abschnitt der Prüfung separat buchbar zu machen – dank der Kraut-und-Rüben-Situation, was die Anerkennung betrifft. Das ist für uns ein immenser Mehraufwand, den wir für die Menschen in unserer Ausbildung gerne leisten.
Was wir sehen und was wir anerkennen können: Die Behörden sind überlastet. Auch deshalb liegen Anträge oft, bis die Fristen komplett ausgereizt sind, auch deshalb können Mitarbeitende der Ämter nicht immer so arbeiten, wie sie es selbst gerne täten. Das Arbeiten gegen Ausbildungseinrichtungen lässt sich damit aber nicht vollständig erklären. Dieses Arbeiten gegen Ausbildungseinrichtungen ist falsch. Es lässt sich nicht anders formulieren.
Es ist mehr als an der Zeit, Behördenwillkür einzuschränken
Wir bleiben weiterhin offen für die Zusammenarbeit mit Ämtern und wir freuen uns immer über gelingende, respektvolle Kooperationen (die einen großen Teil unserer Interaktionen ausmachen, das darf nicht unterschätzt werden!). Es ist gut und richtig, dass das Tierschutzgesetz behördlich durchgesetzt wird. Damit das tatsächlich verlässlich und glaubhaft passieren kann, ist es mehr als an der Zeit, Behördenwillkür auf Basis individueller Bauchentscheidungen oder Vorlieben einzuschränken. Unter dem Verhalten einzelner Kolleg*innen und Amtsstuben leiden nicht nur einzelne Ausbilder*innen oder angehende Trainer*innen, sondern das Verhältnis eines ganzen Berufsstandes zu den zuständigen Behörden. Beide sollten Hand in Hand arbeiten und sich auf allgemein gültige, nachvollziehbare Standards der Entscheidungsfindung und Regelkonformität verlassen können. Nur so können wir langfristig bestmöglich gemeinsam für das Wohl der Tiere, um die es hier geht, einstehen.